Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0202

Rechtssatz

Die Antwort auf die Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Verdacht im Sinne von Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins, StVO 1960 begründet hat, nämlich ob ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt worden ist, ist eine Beurteilung im Einzelfall, die vom jeweils festgestellten Sachverhalt abhängt und keine darüber hinausgehende Bedeutung hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020202.L01