Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0175

Rechtssatz

Erlässt die belangte Behörde bei einem verspäteten Einspruch dennoch ein Straferkenntnis, hat das VwG nicht bloß mit Behebung des Straferkenntnisses vorzugehen, sondern einen solchen verspäteten Einspruch zurückzuweisen vergleiche VwGH 23.10.2020, Ra 2020/02/0206).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020175.L07