Verwaltungsgerichtshof
17.09.2021
Ra 2021/02/0175
Im Verwaltungsstrafverfahren ist, wenn die Zurückweisung eines Einspruchs durch die belangte Behörde mit Beschwerde bekämpft wird, Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ausschließlich die Frage, ob die Zurückweisung des Einspruchs gegen die Strafverfügung rechtmäßig erfolgte vergleiche VwGH 24.10.2008, 2008/02/0186).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020175.L06