Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/09/0138 E 17. Dezember 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020170.L11