Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0170

Rechtssatz

Nach dem im Verwaltungsstrafrecht geltenden Analogieverbot bildet der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze belastender Strafrechtsgewinnung und ist jede den äußerst möglichen Wortsinn einer den Strafrahmen überschreitende Auslegung zulasten des Täters unzulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020170.L05