Verwaltungsgerichtshof
16.02.2023
Ra 2021/02/0170
Nach dem im Verwaltungsstrafrecht geltenden Analogieverbot bildet der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze belastender Strafrechtsgewinnung und ist jede den äußerst möglichen Wortsinn einer den Strafrahmen überschreitende Auslegung zulasten des Täters unzulässig.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020170.L05