Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/16/0019 E 2. Juli 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Zufall liegt vor, wenn der Erfolg weder von zielbewusstem Handeln oder der Geschicklichkeit oder allein vom Belieben der beteiligten Personen abhängt, sondern wenn auch weitere Bedingungen dazu treten müssen, die außerhalb des Willens der beteiligten Personen liegen vergleiche etwa schon das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1995, 95/16/0047).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020095.L01