Verwaltungsgerichtshof
06.05.2022
Ra 2021/01/0377
GRS wie Ra 2019/14/0272 B 8. Juli 2020 RS 1
Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass es grundsätzlich im Fall von strafbaren Handlungen infolge Gewöhnung an Suchtmittel neben dem Abschluss einer Therapie noch eines maßgeblichen Zeitraums des Wohlverhaltens bedarf, um einen Wegfall der Gefährdung annehmen zu können vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/20/0259, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010377.L03