Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0356

Rechtssatz

Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass sich ein minderjähriger Staatsbürger, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach Paragraph 27, Absatz 2, StbG 1985 die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss bzw. dass diese den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bewirken kann vergleiche VwGH 16.2.2012, 2010/01/0035-0036, sowie VwGH 15.3.2012, 2010/01/0026).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010356.L03