Verwaltungsgerichtshof
29.09.2021
Ra 2021/01/0214
Die im Zuge der Auflösung der Versammlung auf Paragraph 34 b, VStG gestützte Identitätsfeststellung ist lediglich eine Modalität der Auflösung der Versammlung und daher nicht selbstständig zu überprüfen vergleiche zur Modalität einer Maßnahme etwa VwGH 14.12.2018, Ro 2018/01/0017).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010214.L01