Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0214

Rechtssatz

Die im Zuge der Auflösung der Versammlung auf Paragraph 34 b, VStG gestützte Identitätsfeststellung ist lediglich eine Modalität der Auflösung der Versammlung und daher nicht selbstständig zu überprüfen vergleiche zur Modalität einer Maßnahme etwa VwGH 14.12.2018, Ro 2018/01/0017).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010214.L01