Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0196

Rechtssatz

Die Unbescholtenheit eines Einbürgerungswerbers muss nicht in jedem Fall zu einer für ihn positiven Prognose zukünftigen Wohlverhaltens führen vergleiche VwGH 10.12.2021, Ra 2021/01/0291, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021010196.L03