Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0116

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/01/0117

Rechtssatz

Das subjektiv-öffentliche Recht eines Richtlinienbeschwerdeführers besteht alleine darin, dass festgestellt wird, dass eine Richtlinie (bzw. die SPG RichtlinienV 1993) verletzt wurde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021010116.L03