Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0116

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/01/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/01/0166 E 13. Oktober 2015 RS 1 (hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Gegenstand einer Richtlinienbeschwerde ist das Verhalten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vergleiche Paragraph 5, SPG), das am Maßstab der gemäß Paragraph 31, SPG erlassenen RLV zu messen ist. Damit ist die Richtlinienbeschwerde eine "Verhaltensbeschwerde" nach Artikel 130, Absatz 2, Ziffer eins, B-VG und hat "typenfreies" Verwaltungshandeln zum Gegenstand vergleiche das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 24. Juni 2015, G 193 aus 2014,, G 206 aus 2014,, G 215 aus 2014, und G 218 aus 2014,, (Rz. 42 f).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021010116.L01