Verwaltungsgerichtshof
02.04.2021
Ra 2021/01/0091
GRS wie Ra 2019/19/0332 E 6. Oktober 2020 RS 2
Insbesondere strafrechtliche Verurteilungen stellen Umstände dar, die die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland und eine erfolgte Integration relativieren können, wobei in dem Zusammenhang auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden können vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2020/21/0113).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010091.L02