Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/22/0014 E 27. April 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Beantragt ein Fremder die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinem Ehegatten, ist seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Titel genutzt werden soll vergleiche E 20. Oktober 2011, 2010/21/0177). Ein formales Band der Ehe reicht nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220214.L02