Verwaltungsgerichtshof
31.03.2021
Ra 2020/22/0030
Dem Gewicht der Bindungen zu einem österreichischen Staatsbürger kann nicht allein mit dem Vorhalt eines unsicheren Aufenthaltsstatus begegnet werden vergleiche VwGH 22.7.2011, 2009/22/0183).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220030.L03