Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.2021

Geschäftszahl

Fr 2020/22/0014

Rechtssatz

Eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung wird bereits im Wege ihrer Verkündung erlassen, daher ist mit dieser Form der Erlassung der Entscheidung auch die behördliche Entscheidungspflicht erfüllt vergleiche VwGH 14.11.2016, Fr 2016/08/0011; VwGH 13.10.2015, Fr 2015/03/0007).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:FR2020220014.F04