Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0537

Rechtssatz

Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht vergleiche VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210537.L02