Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0457

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/21/0099 B 3. Juli 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Auch aus einem einmaligen Fehlverhalten - entsprechende Gravität vorausgesetzt - kann eine maßgebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgeleitet werden. Im Hinblick darauf ist die Verhängung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes, auch gegen langjährig rechtmäßig in Österreich aufhältige Fremde, gegebenenfalls nicht zu beanstanden vergleiche VwGH 29.6.2017, Ra 2016/21/0338; VwGH 15.3.2018, Ra 2018/21/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210457.L01