Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0413

Rechtssatz

Die bloße Nichtbefolgung eines Ausreisebefehls ist in einem Fall, der durch eine zehn Jahre deutlich übersteigende Dauer des inländischen Aufenthaltes (hier mehr als fünfzehn Jahre) gekennzeichnet ist, nicht von Belang vergleiche VwGH 4.3.2020 Ra 2020/21/0010).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210413.L02