Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0018

Rechtssatz

Verneinte das VwG bei Wahrunterstellung einer vorgebrachten Beziehung vertretbar, dass das schützenswerte Privatleben des Fremden die öffentlichen Interessen an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes überwiege, liegt kein relevanter Verfahrensmangel vor, wenn das VwG von der Vernehmung der (ehemaligen) Lebensgefährtin des Fremden sowie von seiner Befragung zu diesem Thema absah vergleiche VwGH 21.12.2022, Ra 2022/22/0165; 17.5.2021, Ra 2020/21/0539).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020210018.L03