Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/20/0329

Rechtssatz

Wird in der Revision die Durchführung einer erneuten mündlichen Verhandlung eingefordert, ist konkret und fallbezogen darzulegen, weshalb die Abhaltung einer weiteren Tagsatzung zu einer für den Revisionswerber günstigeren Entscheidung hätte führen können vergleiche VwGH 28.11.2019, Ra 2019/19/0328; 10.9.2018, Ra 2017/19/0431; jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200329.L02