Verwaltungsgerichtshof
05.10.2020
Ra 2020/20/0329
Bei der Prüfung, ob dem Revisionswerber der Status des subsidiär Schutzberechtigten abzuerkennen ist, handelt es sich um eine einzelfallbezogene Beurteilung anhand der jeweiligen Umstände des konkreten Falles.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200329.L01