Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/20/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/20/0438 B 22. Jänner 2021 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist nur von untergeordneter Bedeutung, ob die vom Fremden ins Treffen geführte Beziehung als "Familienleben" oder als "Privatleben" zu qualifizieren ist, weil bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung im Ergebnis die tatsächlich bestehenden Verhältnisse maßgebend sind vergleiche VwGH 27.4.2020, Ra 2020/21/0121; 29.5.2020, Ra 2020/14/0191).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020200080.L03