Verwaltungsgerichtshof
05.03.2021
Ra 2020/19/0147
Im Sinn des Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 8, BFA-VG 2014 ist es maßgeblich relativierend, wenn integrationsbegründende Schritte in einem Zeitraum gesetzt wurden, in dem sich der Fremde seines unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst sein musste vergleiche VwGH 28.2.2019, Ro 2019/01/0003), wobei diesem Umstand allerdings bei Minderjährigen im Rahmen der Gesamtabwägung im Vergleich zu anderen Kriterien weniger Gewicht zukommt vergleiche VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0405, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020190147.L02