Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2021

Geschäftszahl

Ro 2020/19/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht vergleiche zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020190001.J01