Verwaltungsgerichtshof
21.05.2021
Ro 2020/19/0001
GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 3
Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht vergleiche zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020190001.J01