Verwaltungsgerichtshof
04.03.2020
Ra 2020/18/0069
GRS wie Ra 2019/15/0093 B 3. September 2019 RS 1
Ob das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht weitere Ermittlungsschritte setzen muss, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre vergleiche VwGH 1.8.2017, Ra 2017/06/0072, 0073).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020180069.L03