Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0311 E 6. Mai 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 42, Absatz 3, VwGG wirkt die Aufhebung eines Erkenntnisses eines VwG durch den VwGH "ex tunc". Das bedeutet, dass der Rechtszustand im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob das aufgehobene Erkenntnis von Anfang an nicht erlassen worden wäre vergleiche VwGH 17.9.2019, Ra 2018/14/0118, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020170034.L01