Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0024

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/17/0076

Rechtssatz

Der bloße Umstand, dass im Verfahren betreffend Übertretung des GSpG 1989 an eine Person eine halbe Stunde nach Beginn der Kontrolle die Aufforderung, Einblick in die Gerätebuchhaltung zu gewähren, erging, vermag noch nicht zu bewirken, dass diese Aufforderung als Verfolgungshandlung iSd. Paragraph 32, Absatz 2, VStG anzusehen wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170024.L05