Verwaltungsgerichtshof
07.02.2022
Ro 2020/17/0005
Vorabentscheidungsverfahren:
* Ausgesetztes Verfahren:
Ro 2020/17/0005 B 05.10.2020
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62020CJ0231 B 14.10.2021
Ein gegen das außenvertretungsbefugte Organ eingeleitetes Strafverfahren ist nach erfolgreicher Geltendmachung der Bestellung einer anderen Person zum verantwortlichen Beauftragten nach Paragraph 9, Absatz 2, VStG gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, VStG einzustellen. Es ist ausschließlich der verantwortliche Beauftragte zu verfolgen.
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020170005.J01