Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.2022

Geschäftszahl

Ro 2020/17/0005

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Ausgesetztes Verfahren:

Ro 2020/17/0005 B 05.10.2020

* EuGH-Entscheidung:

EuGH 62020CJ0231 B 14.10.2021

Rechtssatz

Ein gegen das außenvertretungsbefugte Organ eingeleitetes Strafverfahren ist nach erfolgreicher Geltendmachung der Bestellung einer anderen Person zum verantwortlichen Beauftragten nach Paragraph 9, Absatz 2, VStG gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, VStG einzustellen. Es ist ausschließlich der verantwortliche Beauftragte zu verfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020170005.J01