Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0145

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2020/16/0128 B 27.11.2020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0093 B 1. September 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, eindeutige Regelung trifft.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160145.L01