Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0117

Rechtssatz

Die Parteistellung des mit dem Bauwerber nicht identischen Grundeigentümers kann sich auch daraus ergeben, dass die als Folge der erteilten Baubewilligung entstehende Abgabenschuld unmittelbar die Rechtssphäre des Grundeigentümers berührt vergleiche dazu VwGH 26.2.2019, Ro 2016/06/0022; 30.1.2007, 2004/05/0207, jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L06