Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0072

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2020/16/0069 B 05.08.2020

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass das Handeln von Organen einer Gesellschaft für diese in Idealkonkurrenz einen weiteren zollrechtlich relevanten Tatbestand erfüllen könne und nicht nur die handelnde natürliche Person selbst den Tatbestand erfüllt (VwGH 9.9.2015, Ra 2015/16/0049).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160072.L01