Verwaltungsgerichtshof
05.08.2020
Ra 2020/16/0072
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2020/16/0069 B 05.08.2020
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass das Handeln von Organen einer Gesellschaft für diese in Idealkonkurrenz einen weiteren zollrechtlich relevanten Tatbestand erfüllen könne und nicht nur die handelnde natürliche Person selbst den Tatbestand erfüllt (VwGH 9.9.2015, Ra 2015/16/0049).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160072.L01