Verwaltungsgerichtshof
29.06.2020
Ra 2020/16/0066
GRS wie Ra 2016/22/0017 B 17. März 2016 RS 1
Tatsachenvorbringen, das die belangte Behörde im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160066.L02