Verwaltungsgerichtshof
18.05.2020
Ra 2020/16/0062
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/16/0063
Im behaupteten Recht auf inhaltliche Entscheidung können die Revisionswerber nicht verletzt sein, wurde doch ihre Beschwerde vom Landesverwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis "als unbegründet abgewiesen" und somit eine Sachentscheidung getroffen vergleiche etwa VwGH 7.9.2018, Ra 2018/02/0244; 30.11.2017, Ra 2017/20/0430; 21.11.2017, Ra 2015/16/0137, jeweils mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160062.L01