Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/15/0115

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2020/15/0116

Rechtssatz

Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd Paragraph 3, Absatz 7, ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd Paragraph 3 a, UStG 1994. Gemäß Paragraph 3 a, Absatz 9, UStG 1994 werden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist; über den Ort der Unternehmensleitung sagt diese Bestimmung nichts aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150115.L03