Verwaltungsgerichtshof
27.09.2021
Ra 2020/15/0087
Beim Tatbestand des Paragraph 8, Absatz eins, Wr WettterminalabgabeG 2016 handelt es sich um ein Dauerdelikt, das so lange andauert, bis der Abgabepflichtige die Selbstbemessung nachholt oder die Abgabenbehörde die Abgabe bescheidmäßig festsetzt.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150087.L02