Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/15/0087

Rechtssatz

Beim Tatbestand des Paragraph 8, Absatz eins, Wr WettterminalabgabeG 2016 handelt es sich um ein Dauerdelikt, das so lange andauert, bis der Abgabepflichtige die Selbstbemessung nachholt oder die Abgabenbehörde die Abgabe bescheidmäßig festsetzt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150087.L02