Verwaltungsgerichtshof
08.09.2021
Ro 2020/15/0011
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/15/0012
* EuGH-Entscheidung:
F 2020/0003
* EuGH-Entscheidung:
Ro 2020/15/0011 B 21.07.2020
Leistungsempfänger bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist grundsätzlich derjenige, der sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat, wer also aus dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist vergleiche VwGH 18.12.2017, Ro 2017/15/0012, mwN). Dass diese Leistungen Dritten zu Gute kamen, ändert nichts daran, dass der Versprechensempfänger als Leistungsempfänger zu beurteilen ist.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150011.J07