Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0562

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0272 B 8. Juli 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass es grundsätzlich im Fall von strafbaren Handlungen infolge Gewöhnung an Suchtmittel neben dem Abschluss einer Therapie noch eines maßgeblichen Zeitraums des Wohlverhaltens bedarf, um einen Wegfall der Gefährdung annehmen zu können vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/20/0259, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140562.L02