Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0457

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/21/0134 E 30. April 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Trennung von nahen Angehörigen ist nicht schon wegen des Eingehens der Beziehung bzw. Zustandekommens des Familienlebens während unsicheren Aufenthalts, sondern nur dann gerechtfertigt, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie etwa bei Straffälligkeit des Fremden oder bei einer von Anfang an beabsichtigten Umgehung der Regelungen über eine geordnete Zuwanderung und den "Familiennachzug" vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140457.L01