Verwaltungsgerichtshof
21.04.2020
Ra 2020/14/0023
Die bloße Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags entbindet nicht davon, auch über die zugleich erhobene Beschwerde (beispielsweise durch Zurückweisung wegen Verspätung) zu entscheiden.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140023.L04