Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0023

Rechtssatz

Die bloße Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags entbindet nicht davon, auch über die zugleich erhobene Beschwerde (beispielsweise durch Zurückweisung wegen Verspätung) zu entscheiden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140023.L04