Verwaltungsgerichtshof
14.08.2020
Ro 2020/14/0002
GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 5
Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020140002.J02