Verwaltungsgerichtshof
22.03.2022
Ra 2020/13/0100
Geht einem Haftungsbescheid (nach Paragraph 9, BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer ein Haftungsbescheid - voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an den Abgabenbescheid zu halten vergleiche z. B. VwGH 13.1.2021, Ra 2020/13/0104, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130100.L01