Verwaltungsgerichtshof
29.07.2020
Ra 2020/13/0046
Bereits die Bewilligung (oder Verfügung) der Wiederaufnahme führt zur Beseitigung jenes Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluss gebracht hat vergleiche z.B. VwGH 22.5.2014, 2013/15/0142, mwN),
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130046.L06