Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/13/0038

Rechtssatz

Umsatzsteuerverfahren fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts, sodass sich für solche Abgabenverfahren aus Artikel 47, Absatz 2, GRC das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt. Da die Haftungsinanspruchnahme auch die Umsatzsteuer betrifft und damit zur Erhebung der Umsatzsteuer und insofern zur Durchführung von Unionsrecht im Sinne von Artikel 51, Absatz eins, GRC zu zählen ist, ist hinsichtlich der Umsatzsteuer von einer Anwendbarkeit der GRC auszugehen vergleiche etwa zu Nachsichtsanträgen betreffend Umsatzsteuer VwGH 19.3.2013, 2012/15/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130038.L10