Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/13/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß Paragraph 224, BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd Paragraph 103, Absatz eins, BAO (Paragraph 224, BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbehörden sind daher nach dieser Gesetzesstelle aus Zweckmäßigkeitsgründen trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung zur unmittelbaren Zustellung von Erledigungen an die zur Haftung Herangezogenen als Vollmachtgeber berechtigt (Hinweis B 24.11.1993, 92/13/0288).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130038.L07