Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/12/0051

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2020/12/0060 B 08.03.2022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/12/0076 B 9. Mai 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020120051.L01