Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/12/0010

Rechtssatz

Ein für die Einstufung des konkreten Arbeitsplatzes notwendiger nachvollziehbarer Vergleich dieses Arbeitsplatzes setzt die Herausarbeitung des Wesens der Richtverwendung bezogen auf die gesetzlichen Kriterien voraus. Der Nachweis, dass der Arbeitsplatz der Beamtin keiner höheren als einer bestimmten Funktionsgruppe zugehört, kann (etwa) dadurch geführt werden, dass der Gesamtpunktewert für den gegenständlichen Arbeitsplatz gleich (oder geringer) als jener für eine dieser Funktionsgruppe zugehörigen Richtverwendung ist vergleiche VwGH 27.9.2011, 2009/12/0112; 16.12.2009, 2008/12/0200). Dementsprechend ist (zumindest) eine Richtverwendung hinsichtlich der gesetzlichen Kriterien zu analysieren und zu bewerten, um die herangezogene Richtverwendung anschließend mit dem in gleicher Weise zu bewertenden Arbeitsplatz vergleichen zu können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120010.L04