Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/10/0168

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/16/0101 E 20. August 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Straferkenntnis ist dann mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet, wenn dessen Spruch mangels Anführung des Tatzeitpunktes oder des Tatzeitraumes verschiedene Deutungen hinsichtlich Tatzeitpunkt oder Tatzeitraum zulässt vergleiche VwGH 15.12.1981, 1711/80).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020100168.L01