Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/09/0023

Rechtssatz

Im Falle von keine besondere Qualifikation verlangenden Hilfstätigkeiten kommt eine "Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten" nicht in Betracht vergleiche VwGH 26.2.2009, 2009/09/0031).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090023.L04