Verwaltungsgerichtshof
15.07.2020
Ra 2020/09/0023
Im Falle von keine besondere Qualifikation verlangenden Hilfstätigkeiten kommt eine "Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten" nicht in Betracht vergleiche VwGH 26.2.2009, 2009/09/0031).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090023.L04