Verwaltungsgerichtshof
11.03.2021
Ra 2020/09/0017
GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020090017.L02