Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/09/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020090017.L02